Bava Kamma 51

Kapitel 51

א מידי כוליה קאמרינן פלגא קאמרינן
1 Sprechen wir denn von der ganzen Entschädigung, wir sprechen ja nur von der Hälfte!? —
ב אמר קרא (שמות כא, לה) וחצו את כספו כספו של זה ולא כספו של אחר
2 Die Schrift sagt:<i>sie sollen den Erlös teilen</i>, nur den Erlös von diesem, nicht aber den Erlös von einem anderen. —
ג ולא תהא שן ורגל חייבת ברשות הניזק אלא חצי נזק מק"ו מקרן ומה קרן שברה"ר חייבת ברשות הניזק אינה משלמת אלא חצי נזק שן ורגל שברשות הרבים פטורה אינו דין שברשות הניזק משלם חצי נזק
3 Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß für Zahnschädigung und Fußschädigung im Gebiete des Geschädigten nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen sei: wenn für Hornschädigung, für die man auch auf öffentlichem Gebiete ersatzpflichtig ist, im Gebiete des Geschädigten nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen ist, um wieviel mehr ist für Zahnschädigung und Fußschädigung, für die man auf öffentlichem Gebiete nicht ersatzpflichtig ist, im Gebiete des Geschädigten nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen!? —
ד אמר קרא ישלם תשלומין מעליא
4 Die Schrift sagt:<i>soll er ersetzen</i>, einen richtigen Ersatz. —
ה ולא תהא קרן ברה"ר חייב מק"ו ומה שן ורגל שברשות הניזק נזק שלם ברה"ר פטורה קרן שברשות הניזק חצי נזק אינו דין שברה"ר פטורה
5 Sollte doch [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß man für Hornschädigung auf öffentlichem Gebiete nicht ersatzpflichtig sei: wenn man für Zahnschädigung und Fußschädigung, für die im Gebiete des Geschädigten der ganze Schaden zu ersetzen ist, auf öffentlichem Gebiete nicht ersatzpflichtig ist, um wieviel mehr ist man für Hornschädigung, für die im Gebiete des Geschädigten nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen ist, auf öffentlichem Gebiete ersatzfrei!?
ו אמר רבי יוחנן אמר קרא יחצון אין חצי נזק חלוק לא ברה"ר ולא ברה"י
6 R. Joḥanan erwiderte: Die Schrift sagt:<i>sollen sie teilen</i>, bei der Teilung ist es einerlei, ob auf öffentlichem Gebiete oder auf Privatgebiet. —
ז ויהא אדם חייב בכופר מק"ו ומה שור שאינו חייב בארבעה דברים חייב בכופר אדם שחייב בארבעה דברים אינו דין שיהא חייב בכופר
7 Raba sagte: Abajje warf folgende Frage auf: In welchem Falle kann man nach demjenigen, welcher sagt, das Feuer gelte als Pfeil, wegen des Verborgenen bei der Feuerschädigung frei sein?
ח אמר קרא (שמות כא, ל) ככל אשר יושת עליו עליו ולא על אדם
8 Die Schrift sagt:<i>als ihm auferlegt wird</i>, nur für diesen, nicht aber für [den Totschlag durch] einen Menschen. —
ט ויהא שור חייב בארבעה דברים מק"ו ומה אדם שאינו חייב בכופר חייב בארבעה דברים שור שחייב בכופר אינו דין שיהא חייב בארבעה דברים
9 Sollte doch durch [einen Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß für die Schädigung durch einen Ochsen die vier Zahlungen zu leisten sind: wenn für [die Schädigung durch] einen Menschen, für dessen [Totschlag] kein Lösegeld zu zahlen ist, die vier Zahlungen zu leisten sind, um wieviel mehr sind für [die Schädigung durch] einen Ochsen, für dessen [Totschlag] Lösegeld zu zahlen ist, die vier Zahlungen zu leisten!? —
י אמר קרא (ויקרא כד, יט) איש בעמיתו ולא שור בעמיתו
10 Die Schrift sagt:<i>jemand seinem Mitmenschen</i>, nicht aber, wenn ein Ochs einem Menschen.
יא איבעיא להו רגל שדרסה על גבי תינוק בחצר הניזק מהו שתשלם כופר מי אמרינן מידי דהוה אקרן קרן כיון דעבד תרי ותלתא זמני אורחיה הוא ומשלם כופר ה"נ לא שנא
11 Sie fragten: Ist, wenn [ein Tier] auf ein Kind im Hofe des Geschädigten getreten ist, für Fußschädigung das Lösegeld zu zahlen? Sagen wir, es verhalte sich hierbei ebenso wie bei der Hornschädigung: sobald die Hornschädigung sich zwei- oder dreimal wiederholt, so gilt sie als gewöhnlich und es ist das Lösegeld zu zahlen, ebenso auch hierbei,
יב או דלמא קרן כוונתו להזיק האי אין כוונתו להזיק
12 oder aber: bei der Hornschädigung ist die Absicht der Schädigung vorhanden, hierbei aber nicht. —
יג ת"ש הכניס שורו לחצר בעל הבית שלא ברשות ונגחו לבעל הבית ומת השור בסקילה ובעליו בין תם בין מועד משלם כופר שלם דברי ר' טרפון
13 Komm und höre: Wenn jemand seinen Ochsen unbefugt in den Hof des Hausherrn gebracht und er den Hausherrn niedergestoßen hat und er gestorben ist, so ist der Ochs zu steinigen und der Eigentümer muß, ob verwarnt oder nicht verwarnt, das vollständige Lösegeld bezahlen — so R. Tryphon.
יד כופר שלם בתם לרבי טרפון מנא ליה לאו משום דסבר ליה כרבי יוסי הגלילי דאמר תם משלם חצי כופר ברה"ר ומייתי לה מק"ו מרגל אלמא איכא כופר ברגל
14 Woher entnimmt nun R. Tryphon [die Zahlung des] vollständigen Lösegeldes für einen nicht verwarnten? Wahrscheinlich ist er der Ansicht R. Jose des Galiläers, daß nämlich auf öffentlichem Gebiete nicht verwarnt die Hälfte des Lösegeldes zu zahlen sei, und er folgert es durch [einen Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere von der Fußschädigung; demnach ist für die Fußschädigung das Lösegeld zu zahlen.
טו אמר רב שימי מנהרדעא תנא מניזקין דרגל מייתי לה
15 R. Šimi aus Nehardea͑ entgegnete: Der Autor folgert dies vom Vermögensschaden durch Fußschädigung. —
טז ולפרוך מה לניזקין דרגל שכן ישנן באש מטמון
16 Es ist ja zu widerlegen: wohl gilt dies beim Vermögensschaden durch Fußschädigung, der auch bei der Feuerschädigung vorkommt!? — Vom Verborgenen. —
יז מה לטמון שכן ישנו בבור מכלים
17 Wohl gilt dies beim Verborgenen, das bei der Grubenschädigung vorkommt!? — Von Geräten. —
יח מה לכלים שישנן באש מכלים טמונים מה לכלים טמונים שישנן באדם
18 Wohl gilt dies bei Geräten, weil es bei der Feuerschädigung vorkommt!? — Von verborgenen Geräten. — Wohl gilt dies bei verborgenen Geräten, weil es bei der Schädigung durch einen Menschen vorkommt!?
יט אלא לאו ש"מ מכופר דרגל מייתי לה אלמא איכא כופר ברגל ש"מ
19 Wahrscheinlich folgert er es vom Lösegelde für Fußschädigung, somit ist hieraus zu entnehmen, daß für Fußschädigung das Lösegeld zu zahlen sei Schließe hieraus.
כ א"ל רב אחא מדפתי לרבינא ה"נ מסתברא דאיכא כופר ברגל דאי ס"ד ליכא כופר ברגל ותנא מניזקין דרגל מייתי לה לפרוך מה לניזקין דרגל שכן ישנן ברגל
20 R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Es ist auch einleuchtend, daß für Fußschädigung das Lösegeld zu zahlen sei, denn wenn man sagen wollte, für Fußschädigung sei das Lösegeld nicht zu zahlen, und der Autor folgere es vom Vermögensschaden durch Fußschädigung, so ist ja zu widerlegen: wohl gilt dies beim Vermögensschaden durch Fußschädigung, weil es bei der Fußschädigung vorkommt.
כא אלא לאו ש"מ מכופר דרגל מייתי לה אלמא איכא כופר ברגל שמע מינה:
21 Wahrscheinlich also folgert er es vom Lösegeld für Fußschädigung, somit ist für Fußschädigung das Lösegeld zu zahlen. Schließe hieraus.
כב <big><strong>מתני׳</strong></big> אדם מועד לעולם בין שוגג בין מזיד בין ער בין ישן סימא את עין חבירו ושיבר את הכלים משלם נזק שלם:
22 <b>E</b><small>IN</small> M<small>ENSCH GILT STETS ALS VERWARNT, OB UNVORSÄTZLICH ODER VORSÄTZLICH, OB WACHEND ODER SCHLAFEND</small>. H<small>AT ER DAS</small> A<small>UGE SEINES</small> N<small>ÄCHSTEN GEBLENDET ODER DESSEN</small> G<small>ERÄTE ZERBROCHEN, SO MUSS ER DEN GANZEN</small> S<small>CHADEN ERSETZEN</small>.
כג <big><strong>גמ׳</strong></big> קתני סימא את עין חבירו דומיא דשיבר את הכלים מה התם נזק אין ארבעה דברים לא אף סימא את עין חבירו נזק אין ארבעה דברים לא
23 GEMARA. Er lehrt von der Blendung eines Auges in derselben Weise wie vom Zerbrechen von Geräten, wie nun dieserhalb nur der Schaden zu ersetzen ist, nicht aber die vier Zahlungen zu leisten, ebenso ist auch, wenn jemand [unvorsätzlich] das Auge seines Nächsten blendet, nur der Schaden zu ersetzen, nicht aber die vier Zahlungen zu leisten. —